Tarife

Krankenkassenpflichtige Leistungen werden nach KVG und Kantonalen Richtlinien abgerechnet.

Kassenpflichtig sind gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) die ärztlich verordnete Pflege und die dafür nötige Bedarfsabklärung.

Die kassenpflichtigen Leistungen werden bei ärztlicher Verordnung durch die Krankenkassen abzüglich Franchise und Selbstbehalt sowie einer Patientenbeteiligung von 7,65 sfr pro Einsatztag übernommen.

Die Tarifgestaltung für die Langzeitpflege im Kanton Zürich, ab 1.1.2021:

Fr. 76.90 pro Std. Abklärung und Beratung
Fr. 63.00 pro Std. Behandlungspflege
Fr. 52.60 pro Std. Grundpflege